Die Sache mit den Versicherungen

Mein Lieblingsthema: Versicherungen. Wir sind in unseren jungen Jahren ja Gott sei Dank nur mit dem Nötigsten ausgestattet, doch auch das will vor der Reise überdacht sein. Dieser Post richtet sich daher eher an andere Reisende, die vielleicht zufällig auf diesen Blog stoßen, als an unsere Freunde und Verwandten.

Krankenversicherung

Für kürzere Auslandsreisen gibt es ja unzählige Anbieter von Auslandsreisekrankenversicherungen, die nur wenige Euro für ein ganzes Jahr Versicherungsschutz verlangen. Ist man allerdings länger als (meist) sechs Wochen unterwegs, verliert man mit diesen Policen den Versicherungsschutz. Daher gibt es spezielle Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherungen. Die Versicherungsprämie richtet sich dabei nach der Laufzeit, dem Leistungsumfang, eventuellen Selbstbeteiligungen und ob man sich in Nordamerika aufhält. Der letzte Punkt ist sogar ein ganz enormer Kostentreiber. Meist werden gleichzeitig auch Unfall- und Notfallversicherungen angeboten. Hier sollte man sich genau überlegen, ob man die Leistungen bzw. den Versicherungsschutz wirklich benötigt oder nicht. Eine gute Übersicht über die Anbieter bietet die Seite Weltreise-Info.de. Mit der Auswahl kann man schon mal mehrere Stunden beschäftigt sein.

Seit der Gesundheitsreform 2007 besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für diverse Personenkreise (siehe § 5 SGB V). Da man während einer Auslandsreise keine Leistungen aus der GKV in Anspruch nehmen kann, sollte man zusehen, dass man zu keinem dieser Personenkreise gehört, um den Beiträgen zu entgehen. Die meisten werden während einer Weltreise wohl kein Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis, Rente, ALG, usw. beziehen, daher ergibt sich die Versicherungspflicht zunächst aus Abs. 1 Nr. 13: „Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben“. Eine Besonderheit gibt es bei Studenten, die bei einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind. Hier spielt es keine Rolle, ob der gewöhnliche Aufenthalt im In- oder Ausland ist. Sie sind grundsätzlich pflichtversichert. In unserem Fall hat ein netter Brief an die GKV mit dem Flugticket und der Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherungs-Police gereicht, um der Versicherungspflicht in der GKV zu entgehen. Alternativ ist es bei Auslandsaufenthalten über sechs Monaten auch möglich, seinen Wohnsitz in Deutschland aufzugeben und sich beim Einwohnermeldeamt abzumelden. Das hat aber leider auch viele weitere Konsequenzen (siehe Haftpflichtversicherung unten). Der Vorteil der Gesundheitsreform für Weltreisende besteht darin, dass man bei der Wiedereinreise nach Deutschland automatisch wieder krankenversichert ist, da in dem Moment der „anderweitige Anspruch“ wegfällt. Daher sind keine umständlichen Absprachen über das Ruhenlassen oder das automatische Wiederaufleben mehr nötig.

Haftpflichtversicherung

Deutsche Privathaftpflichtversicherungen gelten (meist) auch bis zu einem Jahr im Ausland. Jede Wiedereinreise nach Deutschland sorgt dafür, dass die Zählung von Neuem beginnt. Dies gilt allerdings nur, wenn der Wohnsitz in Deutschland beibehalten wird. Daraus ergibt sich eventuell ein Dilemma, wenn man es nicht schafft, sich von der GKV abzumelden, ohne den Wohnsitz aufzugeben (siehe Krankenversicherung oben). Bei unserer Recherche haben wir keinen Anbieter gefunden, der es auch Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ermöglicht, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.

Hausratversicherung

Sofern man seine Wohnung ganz aufgibt, kann man seine Hausratversicherung natürlich einfach kündigen. Aufgrund der geringen Prämie und weil wir noch Teile unseres Mobiliars in unserer untervermieteten Wohnung belassen, haben wir unsere Hausratversicherung einfach behalten.

Damit sind die (meiner Meinung nach) wichtigen Versicherungen auch schon abgedeckt. Ich bin froh, das meiste davon bereits geklärt zu haben und mich auf die eher erfreulicheren Aspekte der Reise konzentrieren zu können.

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